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   BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92   

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https://dejure.org/1992,1662
BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92 (https://dejure.org/1992,1662)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1992 - BLw 3/92 (https://dejure.org/1992,1662)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - BLw 3/92 (https://dejure.org/1992,1662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Prüfung - Zulassungswürdigkeit - Rechtsbeschwerde - Rechtsmittelgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 65; LwVG § 24
    Prüfung der Zulassungswürdigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Rechtsmittelgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1015
  • MDR 1993, 688
  • WM 1993, 439
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92

    Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung vorläufiger Anordnung durch Kreisgericht

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92
    Eine vor dem Senatsbeschluß vom 23.1.1992 (NJW 1992, 981 = LM H. 9/1992 § 65 LwAnpG Nr. 1, BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591) irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit der Rechtsbeschwerde ist durch das Rechtsmittelgericht nachzuholen.

    Allerdings entfällt die sonst vorgesehene zweite Tatsacheninstanz mit der Folge, daß § 24 LwVG in modifizierter Form angewendet werden muß (Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591 = NJW 1992, 981).

    Da der Irrtum offensichtlich auf die mißglückte Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff) zurückzuführen ist und eine Klarstellung erst durch den Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (BLw 1/92, aaO.) erfolgt ist, darf sich die irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit nicht zu Lasten der Parteien auswirken.

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92
    Sie ist vielmehr, anders als bei bloß versehentlich unterlassener Prüfung, zur Vermeidung einer unbilligen Verkürzung des Rechtsschutzes durch das Rechtsmittelgericht nachzuholen (vgl. BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41, 44) [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85].
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92
    Sie ist vielmehr, anders als bei bloß versehentlich unterlassener Prüfung, zur Vermeidung einer unbilligen Verkürzung des Rechtsschutzes durch das Rechtsmittelgericht nachzuholen (vgl. BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41, 44) [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85].
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht - irrtümlich - die Zulassungswürdigkeit nicht geprüft hat (vgl. Senatsbeschlüsse v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, WM 1993, 439; v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 und v. 21. April 1993, BLw 59/92, WM 1993, 1397) und der Sache rechtsgrundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Die Prüfung ist vielmehr zur Vermeidung einer unbilligen Verkürzung des Rechtsschutzes durch das Rechtsmittelgericht nachzuholen (vgl. Senatsbeschlüsse v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92BLw 3/92, WM 1993, 439, und v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92BLw 19/92, AgrarR 1993, 87).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92

    Ansprüche eines Wiedereinrichters; Inhalt und Umfang der Amtsermittlungspflicht

    Gleichwohl erweisen sich ihre Rechtsbeschwerden als zulässig, da der Senat die Prüfung der Zulassungswürdigkeit wie in anderen gleichgelagerten Fällen selbst nachholen kann (vgl. z.B. Beschl. v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, AgrarR 1993, 23) und diese ergibt, daß beide Rechtsbeschwerden grundsätzliche Bedeutung haben.
  • OLG Brandenburg, 01.02.1996 - 5 U 118/95

    Rechtsmittel bei unkorrekter Form der angefochtenen Entscheidung - hier:

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde durch den BGH (zwar statthaft, aber unzulässig) Durch Beschluß vom 22.10.1992 hat der BGH ( BLw 3/92) die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen; zur Begründung hat der BGH ausgeführt, die Rechtsbeschwerde sei zwar das statthafte Rechtsmittel gegen die fehlerhaft in Urteilsform ergangene - angefochtene Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts, jedoch ergebe die von ihm nachzuholende Zulassungsprüfung nach § 24 LwVG , daß in dieser Sache kein Zulassungsgrund gegeben sei.
  • BGH, 27.04.1995 - BLw 77/94

    Antrag auf Einziehung des Erbscheins und des Hoffolgezeugnisses - Unzulässigkeit

    Soweit der Senat die Zulassungsprüfung selbst nachgeholt hat (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, AgrarR 1993, 23; v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, WM 1993, 466; v. 21. April 1993, BLw 59/92, WM 1993, 1397) bezieht sich diese Praxis für eine Übergangsphase allein auf den Anwendungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, in dem wegen der mißglückten gesetzlichen Regelung (§ 65 LwAnpG a.F.) die Landwirtschaftsgerichte die Notwendigkeit einer Zulassungsprüfung nicht erkannt und dementsprechend eine Entscheidung insoweit nicht getroffen haben, was sich im Einzelfall jeweils aus den Gründen der angefochtenen Beschlüsse oder Urteile ergab.
  • BGH, 21.04.1994 - BLw 26/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem

    Die von dem Landwirtschaftsgericht unterlassene und deswegen von dem Senat nachzuholende Zulassungsprüfung (Senatsbeschlüsse v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, WM 1993, 439; v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, WM 1993, 466; v. 21. April 1993, BLw 59/92, WM 1993, 1397) ergibt, daß die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen ist, weil der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung nicht zukommt.
  • BGH, 08.06.1993 - BLw 5/93

    Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem

    Mithin ist die Zulassungsprüfung vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuholen (Senatsbeschlüsse v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, WM 1993, 439; v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, WM 1993, 466 = AgrarR 1993, 89; v. 21. April 1993, BLw 59/92, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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